• Prüfungsanfechtung
  • Examensanfechtung
  • Studienplatzklage
  • Kontakt
  • Links
  • Impressum
Informationen rund um Prüfungsanfechtungen

Allgemeine Informationen zum Thema Studienplatzklage 

Immer mehr Abiturienten können nicht das Studienfach ihrer Wahl belegen. Sowohl die ZVS als auch die einzelnen Hochschulen und Fachhochschulen lehnen Semester für Semester zahlreiche Bewerber ab. Begründet werden diese Ablehnungen mit dem Hinweis darauf, dass die Bewerber nur eine hintere Rangstelle in der Bewerberliste belegen konnten. Der Zugang zum Studium wird damit durch den sogenannten "numerus clausus", also durch die Abiturnote,  beschränkt.

Die freie Berufswahl ist grundgesetzlich garantiert


Ein gerichtliches Verfahren, die sogenate Studienplatzklage, kann einen Ausweg aus diesem Dilemma darstellen. Die freie Berufswahl ist grundgesetzlich garantiert und es ist Ihr gutes Recht, den Zugang zu Ihrem Wunschstudium auch mit Nachdruck (mit einer Studienplatzklage)  einzufordern.


Universitäten und Fachhochschulen sind verpflichtet


Die Universitäten und Fachhochschulen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, ihre Kapazitäten an Studienplätzen vollständig auszunutzen. Es kommt sehr häufig vor, dass die Universitäten sich bei der Festlegung der zur Verfügung stehenden Studienplätze - absichtlich oder unabsichtlich - verrechnen. Gerichte stellen regelmäßig fest, dass mehr Studienplatze an der verklagten Hochschule vorhanden sind, als von dieser vergeben wurden.  Diese freien Plätze müssen dann "über den Rechtsweg" unter den Klägern verteilt werden.


Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie und Pharmazie...


In den häufigsten Fällen betreffen Studienplatzklagen die Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie und Pharmazie. Allerdings können auch andere Fächer häufig mit einem hohen "numerus clausus" belegt sein. 


1/1




 

 




Impressum | maindreieck eCom