HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

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Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Anerkennung einer Prüfungsleistung
3 | 2024 - #Prüfungsrecht #Anerkennung #Prüfung

Unser Mandant studiert an der Internationalen Hochschule IU. Dies Hochschule hatte sich geweigert ein Modul anzuerkenenen. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und im Einzelnen dargelegt, dass die beiden Module keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Schließlich hat die IU einen stattgebenden Widerspruchsbescheid erlassen. 

Staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin! Überdenkungsverfahren erfolgreich!
3 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Staatsexamen #Überdenkungsverfahren #Rechtswissenschaft

Unsere Mandantin hatte im Jahre 2023 das erste juristische Staatsexamen bzw. die  staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihr eine bestanden Klausur. Wir haben dann das Widerspruchsverfahren übernommen und das Überdenkungsverfahren begründet. Bei der Klausur ZR3 kam es zu einer Höherbewertung von 3 auf nunmehr 5 Punkte. Diese erfreuliche Anhebung führt dazu, dass unsere Mandantin nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen ist. Wir wünschen dabei ganz viel Erfolg!  

#Prüfungsrecht #GeprüfterBetriebswirt #Sachsen #Handwerkskammer #Verwaltungsgericht #Fortbildungsprüfung - 3 | 2024

Fortbildungsprüfung Geprüfter Betriebswirt


Vor dem Verwaltungsgericht Leipzig konnten wir eine Fortbildungsprüfung zum Geprüften Betriebswirt retten. Unser Mandant hatte die Projektarbeit der Fortbildungsprüfung wiederholt nicht bestanden. Wir haben im Klageverfahren mehrere Verfahrensfehler vortgetragen. Diese betrafen die Festlegung des Themenvorschlages ebenso wie die Befangenheit der Prüfer. Die Handwerkskammer hat den ursprünglichen Bescheid aufgehoben und uns damit Recht gegeben. Das Klageverfahren ist gewonnen und die Prüfung gerettet.  

Prüfungsrecht
Examensanfechtung
2 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Examen #Staatliche Pflichtfachprüfung #Überdenkungsverfahren

Staatliche Pflichtfachprüfung gerettet!


Unser Mandant hatte in Berlin die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte er einen weiteren Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben Widerspruch eingelegt und das Überdenkungsverfahrens durchgeführt. Hinsichtlich der Aufsichtsarbeit im Strafrecht (S II) wurden zahlreiche substantiierte Einwendungen gegen die Bewertungen erhoben. Der Zweitprüfer hat seine Bewertung um 2 Punkte angehoben. Damit verbesserte sich auch die Gesamtbewertung und unser Mandant ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein professionell geführtes Überdenkungsverfahrens kann somit zum Erfolg führen.

#Examensanfechtung #Jura #Klageverfahren #Vergleich #Neubewertung - 2 | 2024

Neubewertung der Klausuren nach Vergleich!


Hinsichtlich des Zweiten Staatsexamens hatte unser Mandant in Berlin den Wiederholungsversuch nicht bestanden. Die Rahmenbedingungen des Wiederholungsversuchs waren von zahlreichen persönlichen Schicksalsschlägen bestimmt. Es konnten somit noch nicht einmal die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten in den Aufsichtsarbeiten erreicht werden. Unser Ziel ist es einen weiteren Prüfungsversuch, einen sogenannten Gnadenversuch, zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen muss wenigstens die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten erreicht werden. Im Klageverfahren konnten wir hinsichtlich mehrerer Aufsichtsarbeiten Bewertungsfehler nachweisen. Das Klageverfahren wurde durch einen Vergleich beendet und 3 Aufsichtsarbeiten werden nun durch neue Prüfer neu bewertet. Dies wird wahrscheinlich zum Erreichen der Durchschnittsnote von 3,0 Punkten führen. Das Ziel eines weiteren Prüfungsversuchs wäre damit erreicht.

Examensanfechtung
Examensanfechtung
2 | 2024 - #Examensanfechtung #Staatsexamen #Berlin #Überdenkungsverfahren

Erfolg bei staatlicher Pflichtfachprüfung in Berlin


Unsere Mandantin war aufgrund der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten noch nicht zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Rechtswissenschaften zugelassen worden. Die Prüfung war endgültig nicht bestanden.Wir haben das Überdenkungsverfahrens hinsichtlich einer Aufsichtsarbeit im Zivilrecht begründet. Die Bewertung wurde von 2 Punkten auf 4 Punkte angehoben. Damit wurde die fehlende Bewertung im Bereich der Notenstufe „ausreichend“ erreicht und die Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.

#Examensanfechtung #Jura #Examensanfechtung #Überdenkungsverfahren - 1 | 2024

Staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen gerettet


Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihm ein Punkt aus den Aufsichtsarbeiten. Wir haben das Überdenkungsverfahren im Rahmen des Widerspruchsverfahrens durchgeführt und konnten einen schnellen Erfolg erzielen. Bereits die erste Aufsichtsarbeit wurde in der Bewertung angehoben und unser Mandant ist nun zur mündlichen Prüfung zugelassen. 

Examensanfechtung

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

Bundesweit

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