Sie erreichen uns in unserer Kanzlei
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am Standort Hamburg:
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Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.

Hansen & Münch Rechtsanwälte

Kanzlei für Bildungsrecht

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

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Prüfungsanfechtung

Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden.

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Examensanfechtung

Für viele erfolgreiche Juristen waren wir der „Rettungsring“. Bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der juristischen Staatsexamina haben wir jahrelange und bundesweite Erfahrung.

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Durchgefallen

Sobald Sie erfahren, dass Sie eine bedeutende Prüfung nicht bestanden haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen.

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Krankheit

Eine Erkrankung kurz vor, oder während einer Prüfung ist eine sehr unangenehme Situation.

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Exmatrikulation

Die Exmatrikulation kann entweder von der Hochschule ausgesprochen oder von Ihnen selbst beantragt werden.

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Vorgehen

Im Prüfungsrecht ist es sehr wichtig, eine plausible und nachvollziehbare Strategie zu verfolgen.

Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.


Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.


Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.


Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.


Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.


Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.
>> Mehr zu unserer Strategie

Neuigkeiten

aus dem Prüfungsrecht

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Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt. Wir stehen Ihnen schnell zur Verfügung!

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Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

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Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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Bundesweit

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!