
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Lehramt machen einen großen Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit aus. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter. Bereits der Vorbereitungsdienst ist häufig von Ungerechtigkeiten und Verstößen gegen die Chancengleichheit geprägt. So sind die Möglichkeiten, an den verschiedenen Ausbildungsschulen meist nicht einheitlich. Die Ausbildungsnote kann auch stark von persönlicher Sympathie oder Antipathie geprägt sein. Dies betrifft häufig den Schulleiter der Ausbildungsschule oder den Mentor. Sämtliche Teile der zweiten Staatsprüfung können dann Gegenstand eines Widerspruchs bzw. Klageverfahrens werden. Eindeutiger Schwerpunkt liegt dabei auf den unterrichtspraktischen Prüfungen. Diese Prüfungsform ist extrem fehleranfällig und rechtlich sehr problematisch. Ein großes Problem besteht bereits darin, dass der Prüfling von der Klassengemeinschaft abhängig ist, um seine Leistungen unter Beweis stellen zu können. Nicht alle Ereignisse dürfen hier zu Lasten des Prüflings bei der Bewertung berücksichtigt werden. Auch ist der Bewertungsmaßstab der Prüfer manchmal nicht nachvollziehbar und somit willkürlich. Wir konnten in diesem Bereich bereits viele Erfahrungen sammeln und haben zahlreichen Mandanten doch noch zu einem Erfolg in der zweiten Staatsprüfung für Lehrämter verholfen.
Jetzt beraten lassenErteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
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