HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

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Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Klageverfahren Fortbildungsprüfung Industriemeister erfolgreich
12 | 2025 - #Prüfungsrecht #Fortbildungsprüfung #IHK Ostwestfalen

Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung zum geprüften Industriemeister Fachrichtung Printmedien zunächst endgültig nicht bestanden. Das von ihm selbst durchgeführte Widerspruchsverfahren verlief erfolglos. Wir haben ihn dann vor dem Verwaltungsgericht Minden vertreten. Im Klageverfahren konnten wir vortragen, dass bei der Präsentationsprüfung und dem Fachgespräch Personen anwesend waren, die nach der Prüfungsordnung nicht anwesend sein durften. Dies wurde als erheblicher Verfahrensfehler erkannt und unserem Mandanten steht ein weiterer Prüfungsversuch zu. Die Klage ist erfolgreich.

Drei Erfolge am Verwaltungsgsericht Potsdam an einem Tag
11 | 2025 - #Examensanfechtung #Potsdam #Examensanfechtung #Prüfungsrecht

Drei mündliche Verhandlungen an einem Tag und dreimal erfolgreich für die Mandanten: Im ersten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens in Jura. Wir konnten das Gericht von mehreren Bewertungsfehlern überzeugen und zwei Klausuren werden von neuen Prüfern neu bewertet. Im zweiten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Jura. Hier war einer der Prüfer bereits aus dem Hauptamt ausgeschieden (a.D.) und somit nicht mehr Mitglied des Prüfungsamtes. Ein erheblicher Verfahrensfehler. Diese Klausur wird ebenfalls von neuen Prüfern neu bewertet. Im Letzten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen im Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik an der TH Brandenburg. Unserer Mandantin wurde bei der Abgabe einer Projektarbeit die Verlängerung der Abgabefrist zu Unrecht verweigert. Hier darf die Prüfung neu abgelegt werden.

Im besten Fall wurden heute drei Karrieren gerettet 

#Prüfungsrecht #Fortbildungsprüfung #IHK #Prüfungsrecht #Widerspruchsverfahren - 11 | 2025

Fortbildungsprüfung Geprüfter Betriebswirt


Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung zum geprüften Betriebswirt wurde IHK Heilbronn-Franken endgültig nicht bestanden. Widerspruchsverfahren haben wir mehrere Verfahrensfehler geltend gemacht. Die IHK ist unserer Rechtsauffassung gefolgt und hat einen Abhilfebescheid erlassen. Die Fortbildungsprüfung unseres Mandanten ist nunmehr gerettet.

Prüfungsrecht
Prüfungsrecht
10 | 2025 - #Prüfungsrecht #Staatsexamen Pflegeprüfung #Pflegefachfrau #Krankenschwester

Erfolg vor dem VG Berlin bei Staatsprüfung Pflegefachfrau


Unsere Mandantin hatte die Staatsprüfung zur Pflegefachfrau endgültig nicht bestanden. Lediglich ein Teil der mündlichen Prüfung konnte auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden werden. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir vorgetragen, dass die Prüfungszeit unterschritten wurde. Die Prüfungsbehörde hat diesen Vortrag allerdings nicht ernst genommen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnten wir nunmehr mit diesem Verfahrensfehler durchdringen. Unsere Mandantin hat nun die Möglichkeit die Prüfung doch noch zu bestehen.

#Prüfungsrecht #Meisterprüfung #Friseur #Handwerkskammer - 10 | 2025

Erfolg in Klageverfahren gegen die Handwerkskammer Hamburg


Unser Mandant hatte die Meisterprüfung im Friseurhandwerk Teil II endgültig nicht bestanden. Für ein Erfolg in den Aufsichtsarbeiten fehlten lediglich wenige Punkte. Das Widerspruchsverfahren verlief zunächst erfolglos. Im Klageverfahren hat die Handwerkskammer nun ein Bestehen der Prüfung anerkannt. Mit einer strategisch geschickt Argumentation konnten wir Bewertungsfehler nachweisen. Ein schöner Erfolg, der unsere Mandantin die Ausübung des Meisterhandwerks ermöglicht.

Prüfungsrecht
Prüfungsrecht
10 | 2025 - #Prüfungsrecht #Meisterprüfung #Fliesenleger #Meisterprojekt

Meisterprüfung, Erfolg im Widerspruchsverfahren


Die Meisterprüfung im Teil I im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk wurde von unserer Mandantin zunächst nicht bestanden. Die Bewertung des Meisterprüfungsprojektes erfolgte evident rechtsfehlerhaft und die Bildung des Gesamtergebnisses war mit der erbrachten Leistung nicht in Einklang zu bringen. Das Fachgespräch wurde zu Unrecht nicht durchgeführt. Im Widerspruchsverfahren erließ die Handwerkskammer ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin kann das Fachgespräch durchführen.

#Examensanfechtung #Rheinland-Pfalz #Staatexamen #Jura - 10 | 2025

Zweites juristisches Staatexamen Rheinland-Pfalz gerettet


Unser Mandant hatte die Zweite Juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz endgültig nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ein Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Trotz der besonders anspruchsvollen Gestaltung des Widerspruchsverfahrens in Rheinland-Pfalz gelang uns ein erfolgreicher Vortrag. Ein Prüfer wurde aufgrund einer bewertungsfehlerhaften Kritik ausgetauscht und der neue Prüfer vergab den entscheidenden zusätzlichen Punkt. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Examensanfechtung

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


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Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

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Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

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Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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