Dein Problem
Prüfungsanfechtung

Eine Prüfung stellt häufig eine entscheidende Weichenstellung im Leben dar. Erfolg oder Misserfolg können darüber entscheiden, ob die persönlichen beruflichen Ziele erreichbar bleiben, oder für immer aufgegeben werden müssen. Wir wissen um diese besondere Bedeutung der Prüfungssituation und stehen Ihnen als kompetente Partner zur Seite. Wir sind schnell zu erreichen und helfen Ihnen in jeder Situation, in der sie sich unsicher fühlen oder die ihnen Angst bereitet.

„Durchgefallen”

Sobald Sie erfahren, dass Sie eine bedeutende Prüfung nicht bestanden haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Dabei ist es völlig egal, ob Sie die Prüfung an einer Universität, einer Fachhochschule, einer Schule oder einer Kammer abgelegt haben. Auch ist es völlig egal, ob es sich um eine Bachelorprüfung, Meisterprüfung, ein Staatsexamen oder um eine Fortbildungsprüfung handelt. Wir kennen uns mit (fast) jeder Prüfung aus und stehen Ihnen schnell mit Rat und Tat zur Seite.

Dabei geht es zunächst darum, laufende Fristen einzuhalten, was für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen das „Durchfallen“ sehr wichtig ist. Bei manchen Prüfungen können Sie lediglich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sollte diese Frist versäumt werden, ist die Bewertung nicht mehr angreifbar. Wenn Sie mit dem Prüfungsbescheid nicht schriftlich über die Möglichkeit des Widerspruchs aufgeklärt wurden, so kann die Bewertung ein Jahr lang angegriffen werden. Besondere Fristen können bei einer sog. „flüchtigen“ Prüfung gelten. Bei einer solchen mündlichen oder mündlich-praktischen Prüfung ist ein schnelles Vorgehen schon deswegen wichtig, weil die Prüfer sich sonst nicht mehr an Ihre Leistung erinnern. In manchen Bundesländern, wie z.B. in Bayern, müssen Sie sich auch entscheiden, ob Sie zunächst Widerspruch einlegen oder sofort eine Klage erheben. Aber dieser wichtigen Entscheidung unterstützen wir Sie selbst verständlich.

In der Sache ist es grundsätzlich unser Ziel, Ihnen die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung zu ermöglichen. Dabei versuchen wir zunächst, eine Anhebung der Bewertung zu erreichen. Dies ist meist ein schwieriger Prozess, der sowohl juristischen Sachverstand als auch eine gewisse Kenntnis des Prüfungsstoffs erfordert. Hinsichtlich der fachspezifischen Kenntnisse können wir entweder mit Ihnen zusammenarbeiten oder ein fachliches Gutachten einholen. Bei zahlreichen Prüfungen ist unsere Erfahrung aber inzwischen so groß, dass wir selbst auch über die erforderlichen fachspezifischen Kenntnisse verfügen. Sollte eine Anhebung der Bewertung nicht möglich sein, so gelingt es uns häufig, zumindest eine Wiederholung der Prüfung zu erreichen. Dabei geht es darum, Rechtsfehler der Prüfung und insbesondere Verfahrensfehler zu erkennen und geltend zu machen. Gerade in diesem Bereich ist fundierter juristischer Sachverstand erforderlich. Häufig begehen die Universitäten und Prüfungsbehörden Verfahrensfehler, die ohne einen kritischen juristischen Blick unerkannt bleiben. Haben Sie z.B. eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden, so kann die falsche Bestellung des Prüfers durch die Universität schon ausreichen, um Ihnen einen weiteren Prüfungsversuch zu verschaffen. Ein solcher Fehler fällt ohne juristische Untersuchung niemandem auf. Sie sollten daher auch niemals den Fehler begehen, sich nur auf die Beratung durch die Mitarbeiter der Hochschule oder Prüfungsbehörde zu verlassen. Letztlich gelingt es uns häufig, eine durchgefallene Prüfung auf den einen oder anderen Weg zu „retten“.

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  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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