Bewertungsfehler

Eine Prüfung kann an Bewertungsfehlern leiden. Von Bewertungsfehlern spricht man, wenn die vom Prüfer vorgenommene Bewertung fehlerhaft erfolgte. Die Prüfer haben einen weiten Bewertungsspielraum. So kann der Prüfer eigene Wertungen vornehmen und sich von seiner Erfahrung leiten lassen. Der Prüfer kann auch einen Vergleich zu anderen Prüfungsleistungen ziehen und die Leistung des Prüflings dazu ins Verhältnis setzen. Dies alles kann die Bewertung beeinflussen. Auf der anderen Seite steht dem Prüfling allerdings ein Antwortspielraum zu. Der Prüfling muss somit nicht genau die Antwort geben, die der Prüfer gerne hören möchte, sondern die Antwort muss fachlich richtig sein. Ist die Antwort eines Prüflings fachlich vertretbar und wird diese Antwort mit guten Argumenten begründet, so darf der Prüfer diese Antwort nicht als falsch bewerten. Bewertet der Prüfer sie dennoch negativ, so bedeutet dies einen Bewertungsfehler. Daneben bestehen weitere Grundsätze aus denen sich Bewertungsfehler ergeben können. So muss der Prüfer den gesamten relevanten Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Hat der Prüfer nicht die gesamte Prüfungsleistung zur Kenntnis genommen so basiert die Prüfung auf einer falschen Tatsachengrundlage. Dies ist bei einer Klausur beispielsweise dann anzunehmen, wenn eine Seite nicht bewertet wird. Bei einer mündlichen Prüfung besteht ein solcher Bewertungsfehler, wenn der Prüfer einschläft oder abgelenkt ist. Ein Bewertungsfehler liegt auch dann vor, wenn der Prüfer sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt. Sachfremde Erwägungen sind solche, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Prüfung stehen. Dies gilt beispielsweise, wenn der Prüfer voreingenommen ist oder emotional aufgeladene oder übertrieben abwertende Bemerkungen macht. Ein Bewertungsfehler kann sich auch dadurch ergeben, dass eine Bewertung willkürlich ist. So müssen beispielsweise gleiche Leistungen auch gleich bewertet werden. Wird von diesem Grundsatz abgewichen, so ist die Bewertung willkürlich erfolgt. Daneben bestehen zahlreiche weitere Bewertungsgrundsätze gegen die nicht verstoßen werden darf. Wir kennen alle diese Grundsätze und sind so in der Lage jeden Bewertungsfehler aufzudecken.

Bewertungsfehler des Prüfers bei Verstoß gegen diese Verbote:

  • Verbot von einem unrichtigen bzw. unvollständigen Sachverhalt auszugehen
  • Verbot, vertretbare und folgerichtig begründete Lösung als falsch zu bewerten
  • Willkürverbot
  • Verbot sachfremder Erwägungen
  • Verbot gegen allgemeingültige Bewertungsgrundsätze zu verstoßen
  • Verbot, Gleiches ungleich zu bewerten

Noch ein Wort zum gerichtlichen Verfahren: Der Bewertungsspielraum des Prüfers ist vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar. Die eigentliche Bewertung ist nur dem Prüfer vorbehalten. Das Gericht darf niemals seine eigene Gewichtung an die Stelle der Gewichtung des Prüfers setzen. Allerdings darf das Gericht die Entscheidung auf Bewertungsfehler hin untersuchen. Wenn das Gericht einen Bewertungsfehler annimmt, so muss eine erneute Bewertung durchgeführt werden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Es erfordert durchaus Fingerspitzengefühl und fundierte Kenntnisse die Untersuchungsmöglichkeiten des Gerichts zum maximalen Vorteil des Prüflings auszureizen.

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