Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist die unmittelbare Rechtsgrundlage für die Durchführung der Prüfung. Die maßgeblichen Verfahrensvorgaben ergeben sich aus der Prüfungsordnung. Hier finden sich beispielsweise Regelungen dazu, nach welcher Prüfungsform die Prüfung abgelegt werden muss. Auch finden sich hier Regelungen zu der Anzahl der Prüfer und zu dem Bewertungsverfahren. Der Prüfungsausschuss in seiner Zusammensetzung und seine Kompetenzen ist hier ebenfalls geregelt.

Die Prüfungsordnung steht allerdings nicht alleine, sondern muss den Vorgaben z.B. des Landeshochschulgesetzes entsprechen. Auch muss die Prüfungsordnung mit den Bestimmungen im Grundgesetz übereinstimmen. Die Prüfungsordnung wird von uns gründlich analysiert um herauszuarbeiten, ob gegen die dortigen Vorgaben verstoßen wurde. Dies führt zu einem Verfahrensfehler und kann für den Ausgang der Prüfungsanfechtung entscheidend sein.

Ein entscheidender Verfahrensfehler kann sich auch dadurch ergeben, dass die Prüfungsordnung selbst rechtswidrig ist. Wir konnten in der Vergangenheit oft Verstöße gegen verfassungsrechtliche Vorgaben aus dem Grundgesetz oder gegen Landesgesetze erfolgreich vortragen.

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