Prüfungsanfechtungen von Prüfungen an der IHK

Prüfungen, die von den Industrie- und Handelskammern abgenommen werden machen einen großen Teil unserer Tätigkeit aus. Die Industrie- und Handelskammern führen bundesweit Ausbildungsprüfungen und Fortbildungsprüfungen durch. Dabei kann es z.B. um die Prüfung zum Immobilienfachwirt oder Bankfachwirt gehen. Auch die Abschlussprüfung zum Industriemeister in der Luftfahrttechnik wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Wir haben große Erfahrung mit Prüfungsanfechtungen gegen die Industrie- und Handelskammern. Dabei haben wir schon Verfahren gegen die meisten Kammern in Deutschland geführt und kennen somit die regionalen Besonderheiten. Die Rechtsgrundlage für diese Prüfungen ist im gesamten Bundesgebiet einheitlich. Dies führt dazu, dass jede IHK die gleichen Vorgaben beachten muss. Durch unsere jahrelange Erfahrung konnten wir feststellen, dass der inhaltliche Austausch zwischen den Kammern nicht sonderlich intensiv ist und typische Fehler sich somit oft wiederholen. Wir können somit gezielt nach den typischen Verfahrens- bzw. Beurteilungsfehlern suchen und haben so einen entscheidenden Vorteil. In erster Linie ist es dabei immer das Ziel, eine Anhebung der Bewertung zu erreichen und die Kammer etwas unter Druck zu setzen. Sollte dies nicht gelingen, so wird häufig eine Wiederholung der Prüfung ohne Verlust eines Prüfungsversuchs und ohne zusätzliche Gebühren erreicht.

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