Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung stellt die erste große Hürde auf dem Weg zum Volljuristen dar. Während früher lediglich das Staatsexamen zu einem endgültigen Nichtbestehen des juristischen Studiums führen konnte, so wurden inzwischen die Schwerpunktbereichsprüfung und die Zwischenprüfung an nahezu allen Universitäten eingeführt. Ein endgültiges Nichtbestehen der Zwischenprüfung kann somit zu einem frühen Ende der juristischen Ausbildung führen. In diesem Fall kann eine Prüfungsanfechtung die letzte Rettung sein.

Die Zwischenprüfung besteht an den meisten Universitäten aus studienbegleitenden Aufsichtsarbeiten sowie Hausarbeiten. Häufig müssen bis zum Ende des fünften Semesters eine bestimmte Anzahl an Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht werden. Diese Prüfungsleistungen entstammen den Studieneinheiten Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht sowie einem Grundlagenbereich. Sollte es nicht gelingen, diese Prüfungsleistungen in der vorgesehenen Zeit erfolgreich zu absolvieren, so ergeht ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung.

Schon bevor ein solcher Bescheid ergeht, ist es möglich, gegen die Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung vorzugehen und ein diesbezügliches Überdenkungsverfahren durchzuführen. In diesem Überdenkungsverfahren geht es darum, die Prüfer davon zu überzeugen ihre Bewertung anzuheben, so dass die Prüfungsleistung als bestanden gilt. Dieses Ziel ist nicht leicht zu erreichen, da gerade Universitätsprofessoren häufig von den ursprünglichen Bewertungen nicht abweichen wollen. In unserer langjährigen Tätigkeit haben wir viele Erfahrungen gesammelt, auf welchem Wege die Prüfer zu einer Anhebung bewegt werden können. Dabei ist es natürlich zunächst entscheidend, mit fundierten juristischen Kenntnissen die erbrachte Leistung in ein möglichst gutes Licht zu rücken. Dabei geht es insbesondere darum herauszuarbeiten, welche Überlegungen des Prüflings vertretbar und zweckmäßig sind. Außerdem gilt es zu betonen, welche Leistungen noch nicht hinreichend honoriert worden sind. Daneben ist es allerdings auch sehr entscheidend gegenüber dem Professor den „richtigen Ton“ zu treffen. Hier ist viel Fingerspitzengefühl erforderlich. Gerne erläutern wir Ihnen die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch.

Sollte das Überdenkungsverfahren hinsichtlich einzelner Prüfungsleistungen erfolglos bleiben, so muss der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung abgewartet werden. Gegen diesen Bescheid kann dann Widerspruch eingelegt und so das Verfahren fortgeführt werden. Hier können dann Beurteilungsfehler und Verfahrensfehler geltend gemacht werden. Sollte ein ablehnender Widerspruchsbescheid erlassen werden, so besteht immer noch die Möglichkeit einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Wir betreuen sie in jedem Verfahrensstadium und besprechen gerne mit Ihnen die Details. Wir sind bundesweit tätig und haben schon an zahlreichen Universitäten im gesamten Bundesgebiet die Zwischenprüfung erfolgreich angefochten.

Jetzt beraten lassen

Ihre Problemlöser
  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    • Mandant werden

      Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

      Wir haben den Anspruch, mit unserer Arbeit Ihrem Problem vollständig gerecht zu werden. Dazu gehört eine umfassende Betreuung. Mit Ihnen gemeinsam werden wir bestehende Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.

      Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


    Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

    Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

    Schneller Termin

    Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

    Kompetente Beratung

    Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

    Fachanwälte

    Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

    Bundesweit

    Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

    Fragen?
    Kontaktieren!
    contact
    Close
    Ruf uns an oder hinterlasse uns eine Nachricht!