Plagiat

Ein wichtiger Spezialfall einer Täuschung stellt das Plagiat dar. Dabei geht es um Promotionen ebenso wie um Seminararbeiten, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten. Immer geht es darum, dass ein Plagiat vorliegt, wenn wesentliche Gedanken nicht vom Prüfling selbst stammen und diese fremden Gedanken nicht kenntlich gemacht werden. Grundsätzlich gilt, dass der Leser immer wissen muss „wer zu ihm spricht“. Gerade bei Promotionen haben Plagiatsfälle in den Medien ein breites Echo gefunden. Viele Politiker und andere Prominente sind noch Jahre nach erfolgreichem Abschluss ihrer Promotion mit einem Plagiatsvorwurf bzw. Täuschungsvorwurf konfrontiert worden. Auch wir hatten Gelegenheit, einige prominente Verfahren zu begleiten.

Wann genau ist aber ein Plagiat gegeben? Nach der Rechtsprechung müssen die Plagiatstellen die Arbeit quantitativ, qualitativ oder in einer Gesamtschau beider Möglichkeiten prägen. Übersetzt bedeutet dies, dass entweder sehr viele Stellen vorhanden sein müssen die nicht ordnungsgemäß zitiert werden, oder aber es muss besonders wichtige Teile der Arbeit betreffen. Bei einer Dissertation gilt die Kontrollfrage, dass die restliche Dissertation den inhaltlichen Anforderungen an eine beachtliche wissenschaftliche Leistung noch genügen muss. Tatsächlich bedarf es einer sehr genauen und gründlichen Prüfung ob ein Plagiat gegeben ist. Die Verteidigung gegen den Vorwurf kann sehr kleinteilig sein. Wir stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung.

Ein Wort noch zum Spezialfall des Selbstplagiats. Ein Selbstplagiat ist gegeben, wenn aus einer eigenen früheren Arbeit zitiert wird ohne dies kenntlich zu machen. Entgegen der landläufigen Meinung handelt es sich hierbei nicht um ein Plagiat, da nicht über den geistigen Urheber der Leistung getäuscht wird. Es kann sich allerdings in dennoch um eine Täuschungshandlung handeln, da der Prüfling möglicherweise über die genutzte Prüfungszeit täuscht. Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Einordnung einer Handlung als Plagiat oder Täuschung eine anspruchsvolle Rechtsfrage darstellt.

Weiter zu Rücktritt von Prüfungen
Jetzt beraten lassen

Ihre Problemlöser
  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    • Mandant werden

      Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

      Wir haben den Anspruch, mit unserer Arbeit Ihrem Problem vollständig gerecht zu werden. Dazu gehört eine umfassende Betreuung. Mit Ihnen gemeinsam werden wir bestehende Probleme analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.

      Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


    Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

    Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

    Schneller Termin

    Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

    Kompetente Beratung

    Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

    Fachanwälte

    Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

    Bundesweit

    Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

    Fragen?
    Kontaktieren!
    contact
    Close
    Ruf uns an oder hinterlasse uns eine Nachricht!